Bauplanung und Planungsrecht
Wir schafften die baurechtlichen Rahmenbedingungen zur Revitalisierung alten Bestandes oder ungenutzter Flächen. Durch unsere nutzerorientierte Architektur entstehen neue Werte.
Das Bauwesen und somit jede entwickelte Revitasisierungsstrategie unterliegt dem Baurecht. Das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht müssen bei Umbauten sowie Neuplanungen umgesetzt werden.
Bereits im Planungsprozess schaffen wir die erforderlichen Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Umsetzung der Rechtsordnung. In enger Abstimmung mit den am Bauprozess Beteiligten finden wir effiziente Lösungen in Konstruktion und Konzeption.
Die Wettbewerbsfähigkeit der Immobilie steht im besonderen Fokus unseres ganzheitlichen Projektmanagements. Hierbei profitieren wir vom Ideenreichtum und der Kompetenz unserer erfahrenen Architekten und Bauingenieure.